HIN&WECH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand 24.01.2024

 

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sind Grundlage sämtlicher Verträge zwischen uns, der als Hin&Wech aufgetretenen SWN Verkehr GmbH, Bismarckstraße 51, 24534 Neumünster, Geschäftsführer/in Michael Böddeker und Sonja Kessal, eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Kiel unter HRB 13276 KI, (nachfolgend „Hin&Wech“) und Ihnen als unseren Kunden.

 

§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) Hin&Wech ist der Name, unter dem die SWN Verkehr GmbH am Markt auftritt und ihren Service anbietet.

(2) „Service“ bezeichnet das von „Hin&Wech“ betriebene Buchungssystem für die Personenbeförderung in der Stadt Neumünster (Zone 1 und 2).

(3) „Kunden“ im Sinne dieser Bedingungen sind Fahrgäste, die über den Service Personenbeförderung nachfragen.

(4) „App“ bezeichnet die Smartphone-Applikation für Android und iOS, die sich Kunden kostenlos aus dem jeweiligen „App Store“ herunterladen können.

(5) „Beförderungsvertrag“ bezeichnet den Vertrag, den der Kunde mit dem Anbieter schließt und der die entgeltliche Personenbeförderung zum Gegenstand hat.

(6) „Konzept“ bezeichnet das Prinzip, mehrere Fahrgäste, deren Fahrtziel in der gleichen Richtung liegt auf einer Strecke in ein Fahrzeug zu bündeln. Teil dieses, auch als RidePooling bekannten Konzepts, ist es, dass jeder Fahrgast kleinere Umwege in Kauf nimmt, damit die anderen Fahrgäste an ihr Ziel gebracht werden können, auch wenn dieses nicht auf dem direkten Weg zum Ziel des Kunden liegt.

(7) „Buchung“ im Sinne dieser AGB bezeichnet die Reservierung eines Platzes in einem unserer Fahrzeuge. Eine solche Reservierung stellt noch keinen Abschluss eines Beförderungsvertrages dar.

 

§ 3 Nutzung der App und Beförderung als Leistungsgegenstände

(1) Die SWN Verkehr GmbH stellt zur Nutzung des „Hin&Wech“ seinen Kunden auf verschiedenen Plattformen kostenfrei eine App zum Download zur Verfügung, die der Kunde auf seinem internetfähigen Endgerät installieren kann. Die Anwendung der App ermöglicht dem Kunden die Nutzung des Service, um eine Beförderung anzufragen und bei Verfügbarkeit unter den in der App angegebenen Bedingungen zu buchen.

(2) Der Service von „Hin&Wech“ wird in der Weise angeboten, dass mehrere Kunden mit ähnlichen Fahrrouten kosten-, verkehrsvermeidend und ressourcensparend gemeinsam in einem Fahrzeug an ihr jeweiliges Endziel befördert werden, sodass das Fahrzeug idealerweise ausgelastet ist („Konzept“).

(3) Im Anschluss an die Buchung schließt der Kunde bei jedem Fahrtantritt einen gesonderten kostenpflichtigen Beförderungsvertrag ab. Nach näherer Maßgabe des § 11 dieser AGB kommt dieser Beförderungsvertrag mit der SWN Verkehr GmbH zustande. Entsprechend der vorausgegangenen Buchung wird der Anbieter (SWN Verkehr GmbH) den Kunden mit einem Kraftfahrzeug im jeweiligen Geschäftsgebiet zu einem für jede Fahrt individuell bestimmten Festpreis nach Maßgabe der Regelungen in diesen AGB befördern.

 

Nutzung der App:

§ 4 Nutzung der App und Registrierung

(1) Hin&Wech stellt dem Kunden die App zur kostenlosen Nutzung nach Maßgabe der Lizenzbindung zur Verfügung.

(2) Mit der Nutzung der App und des Service schließt der Kunde einen Plattformnutzungsvertrag mit Hin&Wech ab. Die Plattformnutzung ist für den Kunden kostenfrei. Ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis wird erst durch Abschluss eines Beförderungsvertrages durch Fahrtantritt begründet.

(3) Soweit die mit der App verbundene Nutzung des mobilen Endgeräts Kosten verursacht, sind diese Zahlungsverpflichtung gegenüber Dritten vom Kunden selbst zu tragen. Nicht zum Leistungsgegenstand der App und des angebotenen Service gehören der Zugang und die Verbindung mit dem Internet. Ferner hat der Kunde eigenverantwortlich und auf eigene Kosten für die technischen Voraussetzung, die Konfiguration, die Leistungsfähigkeit sowie die Aktualität der erforderlichen Software (Android/iOs) seines mobilen Endgeräts zu sorgen.

(4) Um eine Beförderungsdienstleistung des Hin&Wech nachzufragen ist eine Registrierung des Kunden in der App notwendig. Der Kunde legt dazu in der App einen Account an und muss dafür wahrheitsgemäß seinen Vor- und Nachnamen (nachfolgend „Benutzernamen“), seine mobile Rufnummer und seine E-Mail-Adresse angeben. Da die Bezahlung der Beförderungsentgelte ausschließlich bargeldlos möglich ist, muss der Kunde im Rahmen der Registrierung seine Daten zur Nutzung von Kreditkarten oder der Bezahlplattform PayPal als Zahlungsart hinterlegen. Die Art der angebotenen Zahlungsarten ist vom Kunden frei zu wählen und kann jederzeit über die App geändert, angepasst oder aufgehoben werden. Mit Abschluss des Beförderungsvertrages erfolgt die Bezahlung automatisch.

(5) Die Registrierung in der App kann ausnahmsweise auch direkt bei SWN Verkehr GmbH erfolgen, sofern der Kunde kein Smartphone nutzen möchte. SWN legt für diesen Kunden ein Kundenkonto an, das dann für eine telefonische Buchung des Shuttle-Service zu bestimmten Zeiten genutzt werden kann. Die Speicherung der Daten erfolgt gemäß DSGVO.

6) Pro Kunde darf nur eine Registrierung vorgenommen werden.

Für den Fall, dass ein Kunde mehrere Accounts erstellt und sich so die Möglichkeit verschafft, etwaige Guthaben Aktionen (wie z. B. Willkommens Gutscheine oder Tell-a-Friend-Aktionen) zu seinem Vorteil zu missbrauchen, behält sich die SWN Verkehr GmbH das Recht vor, den Account des Kunden ohne vorherige Mitteilung zu sperren. Ebenso behält sich die SWN Verkehr GmbH das Recht vor, den Account ohne vorherige Mitteilung zu sperren, wenn Anhaltspunkte bestehen, die den Verdacht rechtfertigen, dass der Kunde den Account in rechtswidriger Weise nutzt, oder in einer Weise missbraucht, die der SWN Verkehr GmbH oder etwaigen Dritten schädigen kann.

(7) Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritten die Angaben für die App-Nutzung mitzuteilen oder diesen Zugang zur App zu ermöglichen. Für die Vertraulichkeit und Sicherheit seines Accounts und seiner Zugangsdaten ist der Kunde allein verantwortlich. Für den Fall, dass es zu einer unberechtigten Nutzung der App durch Dritte kommt, hat der Kunde die SWN Verkehr GmbH hierüber umgehend zu informieren. Die SWN Verkehr GmbH behält sich folglich das Recht vor, den Account des Kunden in Kommunikation mit diesem zu sperren.

 

§ 5 Buchung der Beförderungsdienstleistung

(1) Um eine Beförderungsdienstleistung des Hin&Wech zu buchen, sendet der Kunde über die App zunächst eine unverbindliche Fahrtanfrage und gibt dabei die notwendigen Eckdaten (Start- und Zielort, Anzahl der Personen und Verfügbarkeit eines gültigen Fahrscheins des SH-Tarifs) der gewünschten Beförderungsdienstleistung an. Das Buchungssystem von Hin&Wech analysiert folglich die Ausführbarkeit der Anfrage unter Berücksichtigung des Konzepts und benachrichtigt den Kunden auf dessen mobilem Endgerät, ob die gewünschte Beförderungsdienstleistung ausgeführt werden kann.

(2) Im Falle der Ausführbarkeit einer Fahrtanfrage hat der Kunde die Möglichkeit, die Beförderungsdienstleistung unter den in der App angegebenen Bedingungen zu buchen. Die SWN Verkehr GmbH garantiert den angegebenen Fahrpreis gemäß § 16 dieser AGB. Die Eingabe eines gültigen Gutscheincodes muss vor der Fahrtbuchung in der App getätigt werden, infolgedessen reduziert sich der Fahrpreis in entsprechender Höhe. Der Service räumt dem Kunden eine Frist von 30 Sekunden zur Vornahme der Buchung ein und visualisiert den Zeitablauf in der App. Vollzieht der Kunde die Buchung fristgemäß, erhält er eine Bestätigung auf sein mobiles Endgerät und wird im Folgenden laufend über den Bereitstellungsstatus der Beförderungsdienstleistung informiert.

(3) Die Nutzung der App, insbesondere der Abschluss eines Buchungsvorgangs des Kunden, begründet nicht den Abschluss eines Beförderungsvertrages zwischen der SWN Verkehr GmbH und dem jeweiligen Kunden.

(5) Die erste Stornierung eines jeden Kunden ist kostenfrei. Jede weitere Stornierung durch den Kunden bleibt kostenfrei, sofern sie spätestens 15 Minuten vor Fahrtantritt (= Abholung des Kunden) erfolgt. Erfolgt die Stornierungen durch den Kunden innerhalb von 15 Minuten vor Fahrtantritt, ist eine Stornierungsgebühr von 2,00 Euro zu entrichten. Es entstehen keine Kosten, wenn eine Buchung systemseitig storniert wird. Wiederholte Stornierungen oder offene Forderungen können zur Aussetzung bzw. Löschung des Kundenkontos führen. Dies geschieht in alleinigem Ermessen der SWN Verkehr GmbH.

(6) Eine Stornierungsgebühr in Höhe von 2,00 Euro fällt auch an, sofern der Kunde nicht rechtzeitig am benannten Zustiegsort ist und nicht innerhalb von 90 Sekunden nach Eintreffen des Hin&Wech-Fahrzeugs am Fahrzeug eintrifft. Es besteht keine Wartepflicht des Fahrzeugs. Wiederholte Vorfälle können zur Aussetzung bzw. Löschung des Kundenkontos führen.

 

§ 6 Verfügbarkeit und Änderungen

(1) Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der App und des Service sowie auf eine vollständige und rechtzeitige Übermittlung der Information. Die SWN Verkehr GmbH behält sich das Recht vor, die App in einer dem Kunden zumutbaren Weise nach eigenem Ermessen zu verändern, insbesondere um die App und den Service weiterzuentwickeln, zu verbessern und Fehler zu beheben.

(2) Die SWN Verkehr GmbH ist ebenso berechtigt, ab einem beliebigen Zeitpunkt die App nicht mehr anzubieten und den Hin&Wech in Teilen oder vollständig einzustellen, auch ohne den Kunden individuell zu informieren. Eine diesbezügliche Information erfolgt jedoch rechtzeitig über etwaige öffentliche Kanäle der SWN Verkehr GmbH. Guthaben, die der Kunde nicht selbst eingezahlt hat (z. B. auf Basis von Promotion- und Tell-a-Friend-Aktionen), können im Falle der Einstellung des Service und der App nicht weiter eingelöst werden, oder in sonstige liquide Mittel umgewandelt werden.

(3) Ebenso wenig besteht der Anspruch des Kunden auf den anschließenden Abschluss eines Beförderungsvertrages. Die SWN Verkehr GmbH bietet Beförderungsdienstleistungen insbesondere nur während der jeweils aktuellen Betriebszeit an. Die SWN Verkehr GmbH behält sich das Recht vor, diese Zeiten nach eigenem Ermessen abzuändern oder die Leistungen auch gänzlich einzustellen.

 

§ 7 Nutzungsrechte und -pflichten

(1) Unter der Voraussetzung, dass die nachfolgenden Einschränkungen und Bedingungen eingehalten werden, gewährt Hin&Wech dem Kunden eine eingeschränkte, nicht-ausschließliche, nicht sub-lizenzierbare, widerrufliche und nicht-übertragbare Lizenz für die private Installation und Nutzung der App auf dem mobilen Endgerät des Kunden sowie den Zugriff auf alle über die App verfügbar gemachten Inhalte, Informationen und dazugehörigen Materialien und deren Nutzung.

(2) Über die Regelung in § 7 (1) dieser AGB hinaus räumt die SWN Verkehr GmbH dem Kunden keine Rechte an der App ein. Der Kunde ist nicht berechtigt, die App zu kopieren, zu vertreiben oder auf sonstige Weise gewinnbringend zu verwerten oder Änderungen an der App vorzunehmen. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, die Funktionsweise der App zu untersuchen, diese zu dekompilieren, in ihre Bestandteile zu zerlegen, zu rekonstruieren oder deren Code oder andere Bestandteile für die Erstellung eigener Softwareprogramme zu verwenden. Unberührt bleiben etwaige Rechte nach §§ 69d und 69e UrhG.

(3) Der Kunde hat die App so zu nutzen, dass keine Beeinträchtigungen des Betriebs bzw. der Funktion der App auftreten. Es ist dem Kunden nicht gestattet zu versuchen, unbefugten Zugriff auf einen Teil der App und der damit verbundenen Systeme oder Netzwerke zu erlangen oder diese zu beeinträchtigen.

(4) Dem Kunden ist es nicht gestattet, Hinweise auf Urheberrechte, Marken oder sonstige Eigentumsrechte der SWN Verkehr GmbH vom jeweiligen Teil der App zu entfernen.

 

§ 8 Haftung im Rahmen der Nutzung der App

(1) Auf Schadensersatz haftet die SWN Verkehr GmbH nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Bei Pflichtverletzungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – hat die SWN Verkehr GmbH Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften haftet die SWN Verkehr GmbH bei einfacher Fahrlässigkeit nur:

(a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und

(b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Plattformnutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2)  Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden die SWN Verkehr GmbH nach gesetzlichen Vorschriften vertreten hat.

 

§ 9 Freistellung

Verstößt der Kunde schuldhaft gegen eine Verpflichtung aus diesen AGB oder verletzt der Kunde durch oder bei Nutzung der App schuldhaft Rechte Dritter und wird die SWN Verkehr GmbH (nachfolgend Hin&Wech) deshalb von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Kunde Hin&Wech von jeglicher Haftung gegenüber diesen Dritten, sowie den Kosten einer zweckentsprechenden Rechtverfolgung frei. Der Kunde verpflichtet sich, sofern Dritte aufgrund des Verstoßes oder der Rechtsverletzung Ansprüche gegenüber Hin&Wech geltend machen, dem Betreiber, der SWN Verkehr GmbH, alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für Verteidigung erforderlich sind.

 

§ 10 Datenschutz

Mit der Nutzung von Hin&Wech, insbesondere der App, stimmt der Kunde unserer Datenschutzerklärung in der aktuell gültigen Fassung zu.

 

Beförderungsvertrag:

§ 11 Vertragspartner der Beförderungsdienstleistung

Der Kunde schließt bei jedem Fahrtantritt (Einstieg in das von der Hin&Wech betriebene Kraftfahrzeug) einen gesonderten kostenpflichtigen Beförderungsvertrag mit der SWN Verkehr GmbH ab.

 

§ 12 Abschluss des Beförderungsvertrags

(1) Mit Antritt der Fahrt schließen die SWN Verkehr GmbH und der Kunde einen Beförderungsvertrag über die bevorstehende Beförderungsdienstleistung im Sinne der vorausgegangenen Buchung ab. Die Fahrt wird angetreten, sobald der Kunde dem Hin&Wech-Fahrzeug zusteigt und der Zustieg vom Fahrpersonal bestätigt wurde.

(2) Der Kunde willigt bei Vertragsabschluss in das Konzept gemäß § 2 (6) dieser AGB ein. Der Kunde stimmt insbesondere zu, das Hin&Wech-Fahrzeug in geeigneten Fällen mit anderen Kunden dem Konzept entsprechend zu teilen. Eine Sammelfahrt kann auch noch im Zeitraum zwischen der Buchung und Vertragsschluss, oder auch erst nach Vertragsschluss entstehen, sollte das Buchungssystem der Beförderungsdienstleistung von Hin&Wech die Fahrtanfrage eines anderen Kunden dem Konzept entsprechend zuordnen. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich mit zeitlichen Verzögerungen im zumutbaren Rahmen während der gesamten Beförderungsdienstleistung, die aus der Umsetzung des Konzepts entstehen können, einverstanden.

 

§ 13 Rückerstattung nicht möglich

Der Fahrpreis einer durchgeführten Fahrt kann nicht zurückerstattet werden, da die Beförderungsdienstleistung in dem Fall schon erfolgt ist und damit auch keine Rückgabe möglich ist.

 

§ 14 Nichtausführung einer Buchung

(1) Eine Buchung wird nicht ausgeführt, soweit diese vor Fahrtbeginn (also dem Einstieg des Kunden in das Hin&Wech-Fahrzeug und der anschließenden Bestätigung durch das Fahrpersonal) von der SWN Verkehr GmbH (Hin&Wech), oder dem Kunden storniert wird. Wird eine Buchung vom Kunden storniert, fällt nach Maßgabe von § 5 Abs. 5 dieser AGB eine Stornierungsgebühr von 2,00 Euro an.

(2) Eine Buchung wird ebenfalls nicht ausgeführt, soweit der Kunde, gleich aus welchen Gründen, nicht am Zustiegsort angetroffen wird, der sich aus der Buchung ergibt. Hin&Wech unternimmt in diesen Fällen angemessene Anstrengungen (z. B. Anruf des Kunden), den Kunden anzufinden und die Beförderungsdienstleistung zu realisieren. Wenn das nicht möglich ist, fällt eine Stornierungsgebühr nach Maßgabe von § 5 Abs. 5 dieser AGB von 2,00 Euro an.

(3) Die SWN Verkehr GmbH behält sich vor, Kunden keine Beförderungsdienstleistung über die App anzubieten, sofern diese die Geschäftsabläufe stören. Hierzu zählen überdurchschnittlich häufige Stornierungen, Nichterscheinen am Einstiegsort, respektloser Umgang mit dem Fahr- sowie Telefonpersonal, sowie Missbrauch- und Sabotageversuche des Systems und der von Hin&Wech betriebenen Fahrzeuge.

(6) Kann eine Fahrt aufgrund von Höherer Gewalt gemäß der StVG (Unwetter etc.) nicht ausgeführt werden, so gilt diese automatisch als storniert. Weder die SWN Verkehr GmbH als auch der Kunde haben demnach Anspruch aus Leistungen, die aus dem vereinbarten Beförderungsvertrag hervorgehen.

 

§ 15 Allgemeine Nutzungsbedingungen der Beförderungsleistung

(1) Während der gesamten Beförderungsdienstleistung ist der Kunde verpflichtet, den fahrtbedingten Anweisungen des Fahrpersonals Folge zu leisten. Der Kunde muss sich gegenüber anderen Fahrgästen, dem Fahrpersonal und dem Personal der Telefonhotline rücksichtsvoll und respektvoll verhalten. Die SWN Verkehr GmbH behält sich das Recht vor, den Account des Kunden, über den berechtigte Beschwerden eingegangen sind, entsprechend § 4 (3) zu sperren. Ferner behält sich die SWN Verkehr GmbH das Recht vor, die Fahrt eines Kunden bei rücksichtslosen und respektlosen Verhalten zu beenden. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen des Fahrpersonals und wird anschließend von der Betriebsleitung geprüft.

(2) In den Hin&Wech-Fahrzeugen besteht, aufgrund des Fahrzeugtyps, Anschnallpflicht für alle Kunden.

(3) Bei der Mitnahme von Kindern gelten die Bedingungen des § 21 Abs. 1a StVO. Die Einhaltung dieser Bedingungen, d. h. die Mitnahme der notwendigen Rückhalteeinrichtungen (z. B. Kindersitze) für Betroffene, hat der begleitende Erwachsene sicherzustellen. Werden die genannten Bedingungen nicht erfüllt, behält sich die SWN Verkehr GmbH das Recht vor, dem Kunden die Beförderung zu verweigern.

(4) Einige Fahrzeuge von Hin&Wech sind barrierefrei. Bitte beim Buchen der Fahrt im persönlichen Profil die Option „Zugang zu einem rollstuhlgerechten Fahrzeug“ aktivieren.

(5) Mitgeführtes Handgepäck wird im Rahmen der Möglichkeiten unentgeltlich befördert. Für die Beförderung von Sachen gelten die Tarifbestimmungen des Schleswig-Holstein-Tarifes (Anlage 3 §11). (Verlinkung auf https://www.nah.sh/de/fahrkarten/sh-tarif/archiv-tarifbestimmungen/

(6) Der Verzehr von Speisen und Getränken, sowie das Rauchen und Dampfen in jeglichen Formen ist im Fahrzeug nicht gestattet.

(7) Die SWN Verkehr GmbH behält sich das Recht vor, Kunden eine Reinigung des Fahrzeugs in Rechnung zu stellen, die aufgrund schuldhafter Verunreinigung durch den Kunden notwendig wurde.

(8) Die Mitnahme von Tieren ist aufgrund der nicht vorhandenen Sicherungsmöglichkeiten in den Fahrzeugen nicht gestattet.

(9) Der Transport von Waren, ohne eine dazugehörige Person (z. B. eine Pizzabestellung), ist nicht möglich.

(10) Das Mitführen jeglicher als Waffe anzusehenden Gegenständen ist in den Hin&Wech-Fahrzeugen strikt untersagt.

 

§ 16 Fahrpreis

(1) Der Fahrpreis richtet sich nach dem SH-Tarif.

(2) Ein vorhandenes gültiges SH-Tarif-Ticket (z. B. Monatskarte, Semesterticket oder Deutschlandticket) wird anerkannt. Kann das Ticket dem Fahrpersonal nicht vorgezeigt werden oder ist es ungültig, muss eine neue Fahrt gebucht werden. Die Mitnahmeregelung am Wochenende (z. B. für Monatskarten) funktioniert nur, wenn bei Fahrtbuchung der/die Mitfahrende als „Mitfahrer (mit Ticket)“ angegeben wird.

(3) Die SWN Verkehr GmbH garantiert dem Kunden, dass die Beförderungsdienstleistung bei Zustandekommen des Beförderungsvertrages zu dem Preis durchgeführt wird, der in der App für diese Fahrt angezeigt und vom Kunden durch seine Buchung der Fahrt bestätigt wurde. Dies gilt unabhängig davon, ob tatsächlich eine Sammelfahrt im Sinne des Konzepts zustande kommt, oder ob das Buchungssystem von Hin&Wech der Beförderungsdienstleistung keine Fahrtanfrage anderer Kunden zuordnet.

 

§ 17 Bezahlung

(1) Mit Abschluss des Beförderungsvertrags nach § 12 hat der Kunde den Fahrpreis im Sinne von § 16 dieser AGB zu entrichten.

(2) Die Bezahlung erfolgt ausschließlich bargeldlos per App (Daten zu Kreditkartenzahlung oder der Zahlung via PayPal müssen im Sinne von § 4 (4) hinterlegt werden). Dafür muss der Kunde spätestens vor der ersten Fahrtanfrage eine gewünschte Zahlungsweise angeben und die entsprechenden Daten hinterlegen.

(3) Im Falle einer telefonischen Buchung über ein Kundenkonto gemäß § 4 Abs. 5 erfolgt die Zahlung über ein vorab zu erwerbendes Guthaben. Dieses Guthaben wird bei Buchung dem Kundenkonto zugewiesen.

(4) Die Abbuchung des Fahrpreises erfolgt automatisch nach Abschluss des Beförderungsvertrags nach § 12. Hat der Kunde Guthaben auf seinem Konto, so wird zuerst mit diesem gezahlt, reicht das Guthaben nicht aus, zahlt der Kunde den restlichen Betrag mit der angegebenen Zahlungsmethode. Der Rechnungsbeleg für die Beförderungsdienstleistung wird als E-Mail an die vom Kunden bei Hin&Wech hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet.

(5) Für die Abwicklung der bargeldlosen Zahlung per App übernimmt die SWN Verkehr GmbH keine Haftung. Bei Falsch- oder Fehlbuchungen, sowie Störungen im Rahmen des Zahlungsvorgangs muss sich der Kunde an den jeweiligen Zahlungsdienstleister wenden.

(6) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das mobile Endgerät während des gesamten Bezahlvorgangs funktionsfähig ist. Hierzu zählt insbesondere, dass das Gerät über ausreichend Strom, eine mobile Datenverbindung und die aktuelle Version der App verfügt.

(7) Für Zahlungen des Kunden mithilfe der App gilt das Folgende:

(a) Bei der Zahlung via Kreditkarte versichert der Kunde die Gültigkeit des von ihm gegenüber dem Zahlungsdienst angegebenen Zahlungsmittels und seine Berechtigung diesbezüglich. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass das von ihm angegebene Zahlungsmittel vom Zahlungsdienst in Höhe des vom Kunden an Hin&Wech geschuldeten Endgeldes belastet wird.

Gelangt der vom Kunden geschuldete Betrag gegenüber dem Zahlungsdienst nicht zur Auszahlung, oder scheitert die Abwicklung auf sonstige Weise, wird der Kunde die Bezahlung unverzüglich nachholen, dazu muss er eine aktualisierte Zahlungsmethode hinterlegen. Bei Verschulden des Kunden stellt dieser die SWN Verkehr GmbH und den Zahlungsdienst darüber hinaus schadlos.

(b) Um den Fahrtpreis per PayPal mit Hilfe der App zu bezahlen, muss der Kunde bei PayPal angemeldet bzw. registriert sein und die PayPal Zahlung gegenüber Hin&Wech bei der Vornahme der Zahlung per App bestätigen. Die weitere Zahlungsabwicklung nimmt PayPal unter Ausschluss der Bekanntgabe der Bankdaten des Kunden gegenüber Hin&Wech vor.

§16 (6) dieser AGB findet entsprechende Anwendung. Es gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen von PayPal, wonach dem Kunden u. a. bei der Nutzung des PayPal-Dienstes gesonderte Gebühren entstehen können.

 

§ 18 Guthaben

(1) SWN Verkehr GmbH bietet in bestimmten Verkaufsstellen das Erwerben eines Guthabens für den Shuttle-Service an. Ein solches Guthaben wird auf das Hin&Wech-Kundenkonto gutgeschrieben. Die Zuweisung erfolgt bei telefonischer Buchung und kann auch in der App genutzt werden.

(2) Die SWN Verkehr GmbH kann dem Kunden nach freiem Ermessen, beispielsweise im Rahmen von Guthaben-Aktionen (z. B. Promotion-Aktionen, „Tell-a-Friend“) Guthaben zur Einlösung für Beförderungsdienstleistungen oder Stornierungsgebühren zur Verfügung stellen, welches in dem Account des Kunden gutgeschrieben wird („Guthaben“). Für den Erwerb und die Nutzung von Guthaben gelten zusätzliche Bedingungen. Guthaben aus Guthaben-Aktionen kann nicht ausgezahlt werden.

(3) Nicht eingelöstes Guthaben aus Promotions- und Tell-a-friend-Aktionen verfällt nach einem Zeitraum von 12 Monaten. Es wird das Datum des Tages zugrunde gelegt, an welchem dem Kunden das Guthaben in seinem Account gutgeschrieben wurde.

(4) Verfügt der Kunde über Guthaben in seinem Account (z. B. aus Tell-a-friend Aktion), kann er dieses Guthaben anteilig mit Abschluss des Beförderungsvertrags einsetzen. Die anteilige Zahlung mit Guthaben ist mit jeder Zahlungsmethode kombinierbar. Falls bei einer Buchung nach Abzug von vorhandenem Guthaben nur geringe Restbeträge von weniger als zwei Euro verbleiben, werden diese, aufgrund technischer Gegebenheiten, erst mit der nächsten Aufladung des Guthabens abgezogen. Ein negatives Guthaben wird dem Kunden angezeigt und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt ausgeglichen.

(5) Auf Antrag kann der Fahrgast-Account gelöscht werden, etwaiges Guthaben aus dem Kauf von Guthabencodes (nicht Guthaben-Aktionen) wird in diesem Falle bei Angabe einer Kontoverbindung ausgezahlt. Der Antrag auf Kontoauflösung bedarf der Textform.

 

§ 19 Haftung bei Unfällen

Die SWN Verkehr GmbH haftet für die Tötung oder Verletzung eines Kunden und für Schäden an Sachen, die der Kunde an sich trägt oder mit sich führt, nach den allgemein geltenden Bestimmungen.

Für Sachschäden haftet die SWN Verkehr GmbH gegenüber jeder beförderten Person bis zum Höchstbetrag von 1.000,00 €; die Begrenzung der Haftung gilt nicht, wenn die Sachschäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

 

§ 20 Streitbeilegungsverfahren

(1) Gesetzlicher Hinweis zur Verbraucherstreitbeilegung: Die SWN Verkehr GmbH nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

(2) Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: › http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

 

§ 21 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(2) Die SWN Verkehr GmbH ist jederzeit berechtigt die AGB zu ändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Die SWN Verkehr GmbH informiert den Kunden hierüber mit Hilfe der App. Erklärt sich der Kunde mit den geänderten AGB einverstanden, richtet sich die weitere Geschäftsbeziehung ausschließlich hiernach. Andernfalls steht dem Kunden der Service nicht mehr zur Verfügung.

(3) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und der SWN Verkehr GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

(4) Sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen, ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang damit entstehen, für alle Beteiligten der Sitz der SWN Verkehr GmbH.